06.01.2010, 18:12
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Administrator
Registriert seit: 01.10.2007
Ort: Overath, Untereschbach
Bike: Nix besonderes Eigenes und ein paar hammergeile POISON TestBikes
Ich fahre: was Spass macht. Touren, Singletrails, Freeride light !-)))
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Aus gegebenem Anlass möchte ich hier auf die form- und fristgerechte Kündigung der Mitgliedschaft hinweisen.
In der Satzung des MTBvD ist die Kündigung in § 3 Beendigung der Mitgliedschaft wie folgt geregelt:
Zitat:
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder durch Auflösung des Vereins.
- Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten und über den normalen Postversand an die Bundesgeschäftsstelle des MTBvD zu senden. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Beitragsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zulässig. Für die Erlangung der Wirksamkeit der Austrittserklärung ist der rechtzeitig Eingang in der Bundesgeschäftsstelle des MTBvD vor Fristbeginn maßgeblich. Anderenfalls verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Beitragsjahr.
Für Mitglieder des MTBvD, die vor dem 01.01.2009 im MTBvD aufgenommen wurden, gilt das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) als Beitragsjahr.
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In der Satzung des MTBvD Racing ist die Kündigung in § 3 Beendigung der Mitgliedschaft wie folgt geregelt:
Zitat:
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder durch Auflösung des Vereins.
- Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten und über den normalen Postversand an die Bundesgeschäftsstelle des MTBvD Racing zu senden. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Beitragsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zulässig. Für die Erlangung der Wirksamkeit der Austrittserklärung ist der rechtzeitig Eingang in der Bundesgeschäftsstelle des MTBvD Racing vor Fristbeginn maßgeblich. Anderenfalls verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Beitragsjahr.
Für Mitglieder des MTBvD Racing, die vor dem 01.01.2009 im MTBvD Racing aufgenommen wurden, gilt das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) als Beitragsjahr.
- Die Mitgliedschaft im MTBvD wird durch eine Kündigung im MTBvD Racing nicht berührt.
- Eine Beendigung der Mitgliedschaft im MTBvD führt automatisch zur zeitgleichen Beendigung im MTBvD Racing, ohne dass es einer gesonderten Kündigung an den MTBvD Racing oder an das Mitglied bedarf.
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Wichtige Hinweise:
- Grundsätzlich hat die Kündigung schriftlich per Postversand an die Adresse Bundesgeschäftsstelle zu erfolgen.
- Damit der fristgerechte Eingang sichergestellt werden kann, muss die Kündigung mindesten 3 Monate vor Ablauf des Beitragsjahres bei der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein.
- Eine andere Art der Kündigung z.B. mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder Fax etc. sind nicht zulässig.
- Nicht form- und/oder fristgerechte Kündigungen werden zurückgewiesen. Die Mitgliedschaft besteht also dann weiterhin.
- Form- und fristgerechte Kündigungen werden schnellstmöglich bestätigt und die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Beitragsjahres. Der Lastschrifteinzug wird automatisch deaktiviert.
- Eine Kündigung der Mitgliedschaft im MTBvD Racing beendet nicht die Mitgliedschaft im MTBvD.
- Eine Kündigung der Mitgliedschaft im MTBvD beendet automatisch auch eine ggf. vorhandene Mitgliedschaft im MTBvD Racing.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist also schriftlich per Postversand mit Eingang bei der Bundesgeschäftsstelle spätestens drei Monate vor Ablauf des Beitragsjahres zu erklären.
Die Adresse der Bundesgeschäftsstelle lautet:
Mountainbike Verband Deutschland e.V. und MTBvD Racing e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Herr Martin Nettersheim
Schmitzbüchel 13 a
51491 Overath (Untereschbach)
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Zitat:
"Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit. Dafür schenken sie uns restlos alles,
was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat."
Roger Andrew Caras
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In Erinnerung an unseren Rhodesian Ridgeback DJ-SAM, * 05.05.99 † 22.11.09
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